Dr. med. Ziba Cornelius

Betriebsärztin

Hamburg Panorama

Tauglich – oder nicht?

Für Taxifahrer, Lkw-Fahrer und für Bewerber um eine Fahrerlaubnis nach §11 der Fahrerlaubnis-Verordnung führe ich die folgenden Untersuchungen durch:

  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FEV zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW Führerschein) mit ärztlicher Untersuchung gemäß Anlage 5.1 und augenärztlichen Untersuchungen gemäß Anlage 6.1 der FEV
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FEV zur Verlängerung des Personenbeförderungs-, Taxi- oder Busführerscheins bis zum 55. Lebensjahr. Bitte beachten Sie, dass kein Test gemäß Anlage 5.2 der Fahrerlaubnisverordnung (Reaktionstest) durchgeführt wird und ich somit auch nicht bei einer Neuerteilung behilflich sein kann

Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • ggf. Fernbrille
  • bei chronischen Krankheiten Befunde vom Hausarzt
  • eine halbe bis eine ganze Stunde Zeit